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Afrika-Specials - Afrika-Specials - Afrika Specials- Afrika-SpecialsAFRIKA-SPECIALS![]() -> zum kostenlosen Preisvergleich für Marokko Reisen Einreisebestimmungen Marokko: Visum, Impfungen, Zoll...Visum für MarokkoFür Touristen ist kein Visum erforderlich (bis 90 Tage) -> siehe Reisedokumente Reisedokumente Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist. Die Ein- und Ausreise mit dem Personalausweis ist nur für Pauschaltouristen im Rahmen einer Gruppenreise möglich. Der Reisende sollte sich vor Antritt der Reise darüber unbedingt beim Veranstalter informieren. Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss. ********************************************************************************************* Der
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medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu
vergleichen. In
Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von
hohem
Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische
Versorgung
bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein.
Hier
fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch
sprechende
Ärzte. Touristen, die nach Marokko kommen, sollten über einen
zusätzlichen Auslands-Krankenversicherungschutz
mit Rückholversichereung
verfügen. Impfungen für MarokkoPflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Gesundheitsprophylaxe Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beratenhttp://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Besondere Zollbestimmungen In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Einfuhr von Barmitteln, deren Gegenwert 100.000,- Dirham (ca. 8.970,- €) übersteigt, bei der Einreise nach Marokko zwingend zu deklarieren. Unterbleibt eine Deklaration, kann bei der Ausreise in Ermangelung des Einfuhrnachweises ein Bußgeld in Höhe von 5%- 100% der noch vorhandenen Summe verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung in bar ist nur bis zum Höchstbetrag von 1.000,- Dirham zulässig. Dirhambestände können bei der Ausreise unter Vorlage der Umtauschbescheinigung in Devisen zurückgetauscht werden. -> zum kostenlosen Preisvergleich für Marokko Reisen Geld/Währung Währung: 1 EUR (Euro) = 11,16690 MAD (Dirham) ( Umrechnungskurs am 03.03.09) Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen von niemandem abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Quelle: |