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Afrika-Specials - Afrika-Specials - Afrika Specials- Afrika-SpecialsAFRIKA-SPECIALS![]() -> zum kostenlosen Preisvergleich für Südafrika Reisen Einreisebestimmungen Südafrika:Visum,Impfungen,Zoll,...Visum für SüdafrikaFür Deutsche Touristen ist kein Visum erforderlich (bis 90 Tage) -> siehe Reisedokumente ********************************************************************************************* Der
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Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich. Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“ im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden. Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen. Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann. Medizinische Hinweise Für ärztliche Leistungen und Hospitalisierung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen. Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Das Leitungswasser ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend. Impfungen für SüdafrikaDas Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de. Sie sollten auf aktuellem Stand sein. Je nach Reiseprofil ist Maleriaprophylaxe notwendig. Für die Malariaprophylaxe sollten sie unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner gesprochen haben. Hohes MalariaRisiko: Tiefland im Norden
und Osten der
Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie
Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria Tropica", deutlich zu. -> zum kostenlosen Preisvergleich für Südafrika Reisen Gesundheitsprophylaxe Baden im offenen Süßwasser sollte in den Gebieten folgenden Gebieten grundsätzlich unterlassen werden: Nord-Provinz, Mpumalanga, sowie KwaZulu-Natal (incl. Nationalparks), östliche Kapprovinz, Flussniederungen bei Pt. Elizabeth) Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beratenhttp://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Besondere Zollbestimmungen
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung. Geld/WährungReiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. . Eine kostenlose Kreditkarte mit der sie Weltweit kostenlos Geld abheben können und ihr Urlaubsgeld auch noch mit 3,8% verzinst bekommen erhalten sie hier: Weltweit kostenlos Bargeld abheben. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist. Währung : 1 EUR (Euro) = 13,22128 ZAR (South Africa Ran)
Was
auch immer Sie für Ihre Reiseplanung wissen müssen, in den
Vis-a-Vis-Reiseführern steht es drin - egal, ob Sie genießerisch
die Welt entdecken möchten, sich von Kunst und Kultur fremder
Länder begeistern lassen oder als eiliger Geschäftsreisender
unterwegs sind. Die Fülle an Informationen, Bildern und Zeichnungen
in Farbe und 3D macht Lust aufs Reisen. Mit einem Überblick über
Geschichte, Land und Leute tauchen Sie in die Urlaubsregion ein.
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eine leichte Orientierung am Reiseziel möglich. Zudem bieten dieser Reiseführer praktische Tipps von der günstigsten Anreise
bis zur Bedienungsanleitung für Fahrkartenautomaten. Und auch
aktuelle Informationen zu Hotels und Restaurants, Shopping,
Unterhaltung,Spaziergängen und Ausflügen und für Aktivitäten mit
Kindern fehlen nicht. Seit 1997 ist der Reiseführer Testsieger im
Globo-Reiseführertest, Kategorie "Die Aufwändigen". -> Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen von niemandem abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Quelle: |